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Liebe Freunde und Förderer unserer Stiftung!
Wie bereits in dem Brief des letzten Jahres angekündigt, hat sich in 2009 in unserer Jugendarbeit einiges verändert.
Neue Impulse wurden gesetzt und der Aufbau einer Jugendkirche begonnen. Im September war die Eröffnung im Haus der Jugendkirche in der Wilhelm-Strauß-Str. 18, 41236 Mönchengladbach. Diese Jugendkirche fasst alle schon existierenden Gruppen und Kreise zu einer Einheit zusammen. Neu ins Leben gerufen wurde eine „Ten Sing“ (Teenager Singing) Gruppe, die gut angenommen wird. 
Auch auf unsere Arbeit hat diese Entwicklung natürlich Einwirkungen. Der Finanzbedarf steigt, leider können wir unsere Unterstützung dieser Arbeit nicht entsprechend dem Bedarf steigern. Aber dank Ihrer Unterstützung haben wir im Jahr 2009 wieder aktiv helfen können.
Da Musik ein wichtiger Faktor in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellt, finanzierte die Stiftung die zusätzliche musikpädagogische Arbeit durch eine Honorarkraft, die die jungen Menschen anleitet, motiviert und die Kommunikation fördert.
Am 08.11. hatte das Kuratorium zu einem „Stiftertag“ in das Gemeindezentrum Lenßenstraße eingeladen, der mit großem Interesse angenommen worden ist. Zuerst feierten wir einen von Jugendlichen gestalteten Gottesdienst und hatten dann Zeit zu individuellem Gedankenaustausch. Zum Mittagessen wurden wir von Jugendlichen betreut, die auch das Essen, ein 3-Gang-Menue, bereitet hatten. Am Nachmittag fanden die Vorträge über die Jugendarbeit und die Entwicklung und Arbeit der Stiftung statt. Die lebhafte Diskussion zeigte das echte Interesse an der Bewältigung unserer Aufgaben. Die positive Resonanz zu diesem Tag mit der Möglichkeit eines persönlichen Kontakts zu unseren Spendern hat gezeigt, wie wichtig ein Treffen dieser Art ist. Nur so können die notwendige Kommunikation und der Gedankenaustausch erfolgen, nur so können Einblicke in die praktische Arbeit gezeigt werden. Für die Stiftung sind die Anregungen, die wir erhalten haben, wertvoll und nützlich.

Die Kapitalsituation der Stiftung stellt sich im Jahresabschluss wie folgt dar:

Rücklage bei Jahresabschluss 2008      162.550,05 €

Rücklage bei Jahresabschluss 2009      191.587,33 €

Zinseinnahmen 2009                                 6.983,87 €

Das Kuratorium der Stiftung traf sich 2009 drei Mal:
Am 18.02. beschäftigte sich das Kuratorium  mit dem  Aufbau der Jugendkirche. Die Abrechnung der Finanzen des Jahres 2008 wurde zur Kenntnis genommen und der Jahresbericht 2008 zur Veröffentlichung bestimmt. Weitere Aktivitäten in der Öffentlichkeitsarbeit, so die Durchführung eines Stiftertages, wurden beschlossen.
Am 22.06. musste die genaue Planung für die Einladung der Spender vorgenommen werden. Die Finanzen wurden unter dem Blickwinkel niedriger Zinserträge für 2010 in den Blick genommen und die Umarbeitung des Logos der Stiftung diskutiert.
Am 27.10. wurde der Stand der Jugendarbeit und deren Finanzierung durchgesprochen. Anhand einer Tischvorlage wurden die Finanzen besprochen und die Fortführung des Musikprojekts beschlossen. Die Planung des Stiftertags und die Öffentlichkeitsarbeit mussten festgelegt werden.

Die Jugendarbeit der Gemeinde hat die erwarteten  Impulse bekommen und alle sind mit Freude und ungeheuerem Engagement an die Arbeit gegangen. Die Jugendkirche ist aufgebaut, die schon bestehenden Gruppen wachsen zusammen, zusätzliche Mitarbeiter, so zum Beispiel der Jugendkirchepfarrer mit ½ Stelle sind dazugekommen. Die Ten Sing Gruppe mit vielen Angeboten auf unterschiedlichen Aufgabenfeldern sorgt für sogar gemeindeübergreifendes Interesse. Unser Musikprojekt ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein.
Alle diese Aktivitäten und Maßnahmen müssen aber auch finanziert werden. Bitte helfen Sie uns auch in Zukunft, dass wir die positive Entwicklung nicht aus finanziellen Gründen stoppen müssen!

Im Namen des Kuratoriums
Dr. G. Seiler                                          Dietrich Denker

(Vorsitzende)                                          (Jugendpfarrer)

Mönchengladbach, Februar 2010

 

Ev. Kirchengemeinde Rheydt, Gracht 27, 41236 Mönchengladbach

Bankverbindung: Stadtsparkasse Mönchengladbach, BLZ 31050000,

Konto-Nr. 29 405   Vermerk: Stiftung Ev. Jugend

Warum wird eine alternative Finanzierung der Jugendarbeit nötig?
Bereits in den 90ger Jahren beobachteten wir eine beängstigende Entwicklung bei den Gemeindefinanzen, die Konsequenzen erforderte. Es mussten Einsparungen gemacht werden. Eine Unterstützung durch einen Fond für Jugendarbeit sollte helfen, die Jugendarbeit in der bisherigen Form zu erhalten. Das klappte nicht. Es musste ein neues Konzept erstellt werden. Das sah anstelle von bisher drei hauptamtlichen, in Vollzeit beschäftigten Jugendwarten ein Team aus einem voll ausgebildeten, vollzeitig arbeitenden Jugendwart und zuerst 4, später nur noch 3, berufsfremd ausgebildeten Jugendwarten vor. Letztere arbeiten mit reduzierter Stundenzahl in den Gemeinden. Die Arbeit vor Ort nimmt jedoch nicht ab, sondern erheblich zu. Auf Dauer ist die erforderliche Arbeit mit dem reduzierten Mitarbeiterstamm nicht zu leisten.
Das war der Grund für die Idee, eine Stiftung ins Leben zu rufen, um nachhaltig arbeiten zu können. Am 25.06.01 erhielt die Ev. Kirchengemeinde Rheydt die Genehmigung dazu vom Landeskirchenamt. Zielsetzung
Rechtsform der Stiftung ist eine unselbständige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mönchengladbach, Rheydt. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige, steuerbegünstigte Zwecke Wir möchten Mittel zur Begleitung und Betreuung junger Menschen durch geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen und Projekte und Einrichtungen für junge Menschen finanzieren.

Organisation
Auch die Organisation der Stiftung ist in der Satzung festgelegt: Das Organ der Stiftung ist ein vom Presbyterium der Gemeinde gewähltes 9köpfiges Kuratorium, dessen Mitglieder alle ehrenamtlich tätig sind. Amtszeit beträgt 4 Jahre. Bei der praktischen Durchführung der Arbeit, z.B. bei Einladungen und Sitzungen gelten die Bestimmungen der Kirchenordnung. Wir arbeiten mit 8 Mitgliedern, wobei der Jugendpfarrer und der hauptamtliche Jugendwart als ständige Mitglieder gelten. Eine Platz ist noch für ein Mitglied freigehalten, sei es, dass jemand eine große Zustiftung machen möchte und der Stifter im Kuratorium mitarbeiten möchte (großer Wunschtraum) oder dass für die praktische Arbeit dringend Fachkompetenz benötigt wird, die mit einem neuen Kuratoriumsmitglied zu bekommen ist. Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Stifterwillen durch Verwaltung des Vermögens, Führen der Bücher, Aufstellung des Jahresabschlusses zu erfüllen. Außerdem beschließt es über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens. Die Rechtstellung der Unselbständigkeit der Stiftung ermöglicht es uns, viel Hilfe von gut geschulten Mitarbeiter/Innen des Gemeindeamts zu erhalten und auch die Büroausrüstungen des Amts zu benutzen.

Ausblick und Vision
Wir sind uns klar darüber, dass wir, trotz der erfreulichen Entwicklung in den vergangenen Jahren, noch ganz am Anfang unserer Arbeit stehen. Es ist mühsamer, als wir es uns vorgestellt haben. Als hinderlich erweist sich die Geringschätzung der Jugendarbeit in der Bevölkerung, aber auch in der Gemeinde. Ältere Menschen haben Angst vor Jugendlichen, deren Rücksichtslosigkeit und Gewaltbereitschaft. Wie oft hört man.“ Ne, für die gebe ich nichts!“, oder „wir haben unsere Kinder auch ohne Hilfe groß gekriegt, die anderen sollen das jetzt auch!“ Es ist also viel Arbeit, um die Generationen zusammenzuführen und damit auch die Verantwortlichkeit für die nachkommenden Generationen wach zu halten. Die Notwendigkeit von Jugendarbeit bei den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen muss dringend in das Bewusstsein aller eindringen. Der Ruf nach Wertenvermittlung wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Das grade ist ein Teil unseres Anliegens und wir leisten durch die Schulungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Beitrag dazu. Natürlich träumen wir davon, auch einmal eine wirklich große Zustiftung zu erhalten (freier Kuratoriumsplatz), das könnte unter anderem durch einen Sponsor oder durch eine größere Nachlassverfügung sein. Erst dann können wir zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanzieren.

Helfen kann jeder und wird durch Steuerbegünstigung vom Staat belohnt:
1. Durch monatliche Überweisung einer Betrags seines Ermessens.
2. Durch gelegentliche Zuwendungen.
3. Durch Spenden bei Basaren, Aktionen, und bei Gemeindefesten.
4. Durch Berücksichtigung bei Geburtstagen (Verzichten Sie einmal zu Gunsten der Stiftung auf Geschenke!), bei Jubiläen, Familienfesten, im Trauerfall oder durch Überlassen eines Nachlasses.

Alle Zuwendungen werden dem Stiftungskapital zugeschlagen und kommen durch die erwirtschafteten Zinsen dauerhaft der Arbeit zu gute. Dem Spender werden Zuwendungsbescheinigungen für das Finanzamt ausgestellt. Er wird durch den Jahresbericht darüber informiert, was mit seinem Geld geschieht.